Aufzugswärter Ausbildung Berlin / Brandenburg
(Beauftragte Person gem. TRBS 3121)

Die Ausbildung in Berlin und Potsdam nach BetrSichV TRBS 3121 & TRBS 2181

Mitarbeiter mit WSD-Logo auf der Kleidung überprüft eine Aufzugtür

Aufzugswärter Ausbildung in Berlin / Brandenburg
(Beauftragte Person gem. TRBS 3121)

INHALTE Aufzugswärter Ausbildung
(TRBS 3121 und TRBS 2181

Produktkarte für „Flatrate S“ mit Preisangabe 99 € monatlich. Enthält Informationen zu enthaltenen Schulungen (Sachkunde 34a, interkulturelle Kompetenz), Zielgruppe bis 100 Mitarbeitende sowie Hinweis auf Online-Schulungen und Wettbewerbsvorteile.

Aktuelle Kurs Termine für Berlin und Potsdam

Aufzugswärter Kurs (Beauftragte Person gem. TRBS 3121)

Normalpreis
75 Normalpreis zzgl. USt
  • Präsenzkurs 8 Unterrichtseinheiten
  • Theorie und Praxis
  • Berlin oder Potsdam

Aufzugswärter Kurs (Beauftragte Person gem. TRBS 3121)

Partnerpreis
60 Partnerpreis zzgl. USt
  • Präsenzkurs 8 Unterrichtseinheiten
  • Theorie und Praxis
  • Berlin oder Potsdam
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Welche Regelungen gelten für den Betrieb von Aufzügen?

Aufzüge zählen zu den  „überwachungsbedürftigen Anlagen“ Daher sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) auch besondere Pflichten für Betreiber von Aufzügen  enthalten.

Wer eine Aufzugsanlage betreibt, hat sie regelmäßig einer Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle nach § 4 Absatz 5 Satz 3 zu unterziehen.


Um diesen Anforderungen zu genügen, werden in der TRBS (Technische Regeln zu Betriebssicherheit) 3121 – Betrieb von Aufzugsanlagen – und in der TRBS 2181 – Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossen sein in Personenaufnahmemitteln –die Betreiberpflichten und die Anforderungen an Aufzugswärter konkretisiert.

Der Betreiber hat nach der TRBS 3121 eine oder mehrere Personen, die über die notwendige Zuverlässigkeit und das erforderliche Sicherheitsbewusstsein verfügen, zu beauftragen (der so genannte Aufzugswärter)

Die beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter), die für den Aufzug verantwortlich ist, muss regelmäßig  den sicheren Zustand der Aufzugsanlage kontrollieren. Hierzu wird eine vollständige Fahrt in Aufwärts- und Abwärtsrichtung gemacht, um Veränderungen der Fahreigenschaften oder Beschädigungen an der Anlage zu erkennen.

Die beauftragten Personen müssen auch regelmäßig und in angemessenen Zeitabständen kontrollieren, dass:

  • die Zugänge zum Fahrschacht, zum Triebwerksraum und den dazugehörigen Schalteinrichtungen frei und sicher begehbar sind und im Triebwerksraum keine aufzugsfremden Gegenstände gelagert werden,
  • der Fahrkorb nicht anfahren kann, solange eine Schachttür geöffnet ist,
  • eine Schachttür sich nicht öffnen lässt, solange sich der Fahrkorb außerhalb der Entriegelungszone dieser Tür befindet,
  • der Fahrkorb nicht anfahren kann, solange die Fahrkorbtür geöffnet ist,
  • die für die Aufzugsanlage übliche Haltegenauigkeit in den einzelnen Haltestellen noch vorhanden ist,
  • die Notrufeinrichtung funktioniert (Hupe vor Ort gut zu hören oder Verbindung zur Notrufzentrale),
  • Hinweise auf die beauftragte Person an der Hauptzugangsstelle (z.B. im Erdgeschoß) lesbar und aktuell sind,
  • Sicherheitskennzeichnungen und Piktogramme vorhanden und lesbar sind,
  • Anzeigen, die sich in einem allgemein zugänglichen Bereich befinden, funktionstüchtig sind,
  • und vieles mehr


Der Aufzugswärter (Beauftragte Person nach TRBS 3121) hat  Mängel an der Aufzugsanlage sofort dem Betreiber zu melden. Sind  solche Mängel vorhanden, durch die Personen gefährdet werden könnten, ist die Anlage außer Betrieb zu setzen und die entsprechenden Gefahrenstellen zu sichern.

Für Personen, die im Aufzug eingeschlossen sind, ist eine Befreiung jederzeit und in angemessener Zeit sicher zu stellen.

Die TRBS 2181 enthält entsprechend geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, die vom Betreiber jeweils angepasst an seine Umgebungsbedingungen getroffen werden müssen, um die Personenbefreiung jederzeit in angemessener Zeit gewährleisten zu können.

Alle Personen, die über die notwendige Zuverlässigkeit und das erforderliche Sicherheitsbewusstsein- in Verbindung mit den notwendigen Fachkenntnissen verfügen.

Vorgeschrieben ist die Teilnahme an einer Ausbildung, die unserem hier angebotenen Kurs entspricht. 

Für alle, die in Ihrem Unternehmen die Aufgaben als Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter) ausführen sollen. 

Es gibt keine Voraussetzungen, um an dem Kurs teilnehmenzu können. Allerdings hilft ein wenig technisches Verständnis, die Inhalte besser zu verstehen. 

Ich bin für Sie da

Sie haben Fragen, benötigen Unterstützung oder haben Interesse an unseren Kursen? Gern können Sie mich jederzeit kontaktieren.

Björn Erdmann

Meister für Schutz und Sicherheit / IHK-Prüfer

Mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Sicherheitswirtschaft und seit 15 Jahren als Fachdozent
Trainer Brandschutzhelfer Kurs Berlin Potsdam und Dozent Sachkunde 34a Online Kurs